2. Währungsverhältnisse

a) Vor Gründung des dt. Zollvereins
Im Fürstentum Birkenfeld galt ab 1817 der 24-Guldenfuß. Dieses Währungssystem wurde 1753 von Österreich und einigen süddeutschen Staaten eingeführt. Ursprünglich prägte man aus 1 Mark Feinsilber (233,855g) 10 Taler zu je 2 Gulden zu je 60 Kreuzern (20-Gulden oder Konventionsfuß).

Münzprägungen nach dem Konventionsfuß (Taler und Halbtaler von Bretzenheim)


Dieser 20-Guldenfuß veränderte sich aber bald, insbesondere in Bayern, in einen 24-Guldenfuß, d.h. der Taler wurde zu 2 fl 24 Kreuzer gerechnet. Dem 24-Guldenfuß schlossen sich fast alle süddeutschen Staaten an. Der Konventionsfuß hatte sich gegen Ende des 18. Jhh. auch in unserer Region durchgesetzt. Die Prägungen von Pfalz-Zweibrücken, Salm-Kyrburg, Salm-Grumbach und Bretzenheim erfolgten in diesem Münzfuß.
Zu den damaligen Währungsverhältnissen im Fürstentum Birkenfeld schreibt Baldes in seiner »Hundertjährigen Geschichte des Fürstentums«:
Ein großes Hindernis des Handels war das Kunterbunt von Geld, Maß und Gewicht. Der gesetzliche Münzfuß war der 24-Guldenfuß, doch wurde gemeinhin im Verkehr der preußische Taler für voll genommen und zu 108 Kreuzern berechnet... Erst, als gegen Ende des Zeitraums das Fürstentum das Zollabkommen mit Preußen schloß, fing das preußische Maß, ebenso wie die preußische Währung an, die Überhand zu gewinnen, indem zunächst bei der Verrechnung der indirekten Steuererträge preußisches Maß, Münze und Gewicht angewandt wurden.
Neben dem gesetzlichen Münzfuß existierte noch ein sogenannter Handelskurs, welcher z.B. den Taler mit 108 statt 105 Kreuzern rechnete.

 
 
b) Der Einfluß des deutschen Zollvereins
Im Rahmen der Gründung des dt. Zollvereins wurden auch die Währungsverhältnisse der Mitglieder neu geregelt. 1838 einigte man sich auf zwei Währungssysteme, das süddeutsche 241/2-Guldensystem, ein leicht In diesen Systemen galt: 31/2 Gulden = 2 Taler
 
1 Mark Silber (233,855 g) = 241/2 Gulden = 14 Taler
1 Gulden = 60 Kreuzer 1 Taler = 30 Silbergroschen
1 Silbergroschen= 12 Pfennige

 
 
Münztarif für das Fürstentum Birkenfeld
In Birkenfeld galt bis 1848 das 24½-Guldensystem. Die einzige Münzprägung in diesem System ist das 3½-Guldenstück von 1840. Die Münze wurde ausschließlich für Birkenfeld geprägt, da das Herzogtum Oldenburg selbst noch nicht Mitglied des Zollvereins war.

 
 
c) Nach Einführung des 14-Talerfußes
Im Jahr 1848 wurde das Währungssystem in Birkenfeld endgültig auf das preußische 14-Talersystem vereinheitlicht. Das Kunterbunt von drei Systemen (amtl. Kurs, Handelskurs, Zollwesen) entfiel damit.
Im Wiener Münzvertrag von 1857 wurde als Gewichtseinheit die Mark durch das Pfund (500g) ersetzt. Aus dem 14-Talerfuß wurde dadurch der 30-Talerfuß. Erst nach Gründung des deutschen Reiches 1871 erfolgte die endgültige Vereinheitlichung des Münzwesens im ganzen Reich mit Einführung der Markrechnung. Die Taler waren noch bis 1907 im Wert von 3 Mark gültig.
In den Jahren 1858, 60 und 66 wurden von Oldenburg Vereinstaler in diesem Münzfüß geprägt. Davon entfiel entsprechend der Bevölkerungsanteile auch eine Anzahl auf Birkenfeld, die in den Aufstellungen auch extra ausgewiesen wurde.
 

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