Münzen und Währungsverhältnisse im Fürstentum Birkenfeld
1. Historischer Hintergrund
Durch
Artikel 49 der Wiener Schlußakte vom 9.6.1815 wurde im bisher französischen
Saardepartement ein Gebiet von 20.000 Einwohnern dem Großherzog von
Oldenburg zugesprochen. Gleichzeitig erhielten der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld
und der Landgraf von Hessen benachbarte Regionen mit 25.000 bzw. 10.000
Einwohnern zugeteilt.
Im Jahre
1817 wurde dieses Land als Fürstentum Birkenfeld vom Großherzog
in Besitz genommen, nachdem Versuche stattdessen ein größeres
Gebiet in Norddeutschland zu erhalten, am Widerstand Englands scheiterten.
Damit gehörte das Fürstentum Birkenfeld zu einem Staat, der 400
km entfernt in Norddeutschland lag.
Patent über die Besitzergreifung des Fürstentums Birkenfeld (16.4.1817) |
Während Sachsen-Coburg
seinen Teil, das Fürstentum Lichtenberg, bereits 1834 an Preußen
verkaufte, und das Oberamt Meisenheim 1866 nach Aussterben der Landgrafen
von Hessen an Hessen-Darmstadt und danach an Preußen fiel, gehörte
Birkenfeld bis 1937 als Landesteil zu Oldenburg.
Das Fürstentum Birkenfeld grenzte zum größten
Teil an Preußen und geriet auch immer stärker in dessen politische
und wirtschaftliche Abhängigkeit. Bereits 1830 wurde ein Zollvertrag
mit Preußen abgeschlossen.
Der Vertrag enthält Vereinbarungen zur Übernahme des preußischen Maß-, Gewichts- und Währungssystems im Zoll- und Postwesen und bei den indirekten Steuern, während die amtliche Währung der 24-Guldenfuß blieb.