Münzen und Währungsverhältnisse im Fürstentum Birkenfeld


    1. Historischer Hintergrund
    Durch Artikel 49 der Wiener Schlußakte vom 9.6.1815 wurde im bisher französischen Saardepartement ein Gebiet von 20.000 Einwohnern dem Großherzog von Oldenburg zugesprochen. Gleichzeitig erhielten der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld und der Landgraf von Hessen benachbarte Regionen mit 25.000 bzw. 10.000 Einwohnern zugeteilt.
    Im Jahre 1817 wurde dieses Land als Fürstentum Birkenfeld vom Großherzog in Besitz genommen, nachdem Versuche stattdessen ein größeres Gebiet in Norddeutschland zu erhalten, am Widerstand Englands scheiterten. Damit gehörte das Fürstentum Birkenfeld zu einem Staat, der 400 km entfernt in Norddeutschland lag.
     
     
    Patent über die Besitzergreifung des Fürstentums Birkenfeld (16.4.1817)
    Während Sachsen-Coburg seinen Teil, das Fürstentum Lichtenberg, bereits 1834 an Preußen verkaufte, und das Oberamt Meisenheim 1866 nach Aussterben der Landgrafen von Hessen an Hessen-Darmstadt und danach an Preußen fiel, gehörte Birkenfeld bis 1937 als Landesteil zu Oldenburg.


    Das Fürstentum Birkenfeld grenzte zum größten Teil an Preußen und geriet auch immer stärker in dessen politische und wirtschaftliche Abhängigkeit. Bereits 1830 wurde ein Zollvertrag mit Preußen abgeschlossen.

    Der Vertrag enthält Vereinbarungen zur Übernahme des preußischen Maß-, Gewichts- und Währungssystems im Zoll- und Postwesen und bei den indirekten Steuern, während die amtliche Währung der 24-Guldenfuß blieb.

      2. Währungsverhältnisse